Deutsche Telekom zur angeblichen Datenweitergabe an BKA


3. April 2009 | Beitrag von admin geschrieben |

Auch die Deutsche Telekom äußerte sich in einer Pressemitteilung heute zu dem Vorwurf, Kundendaten an das BKA weiter gegeben zu haben.

In der Pressemitteilung heißt es, das auch interne Recherchen nicht ergeben haben, das Kundendaten an das BKA weiter gegeben wurden. Es soll aber ein Auskunftsersuchen nach Mitarbeiterdaten gegeben haben. Diese Daten wurden nach Paragraph 7 des BKA-Gesetzes dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt und noch vor dem Jahr 2003 vernichtet.

“Ein geplanter Datenabgleich sei nicht erfolgt. Eine Benachrichtigungspflicht möglicher Betroffener hat sich für das BKA vor diesem Hintergrund nicht ergeben. Eine mögliche Benachrichtigung von betroffenen Mitarbeitern hätte nur durch eine staatliche Stelle erfolgen dürfen. Das BKA verweist zudem darauf, das die Maßnahme durch den seinerzeitigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz ohne Beanstandung geprüft worden. Dies wurde am Freitag vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz nochmals bestätigt.” Quelle Pressemitteilung Deutsche Telekom

Die Telekom versichert auch, das sie zur Weitergabe von Daten an andere Unternehmen nicht befugt sei. Aber Auskunftsersuche von staatlichen Stellen, als Telekommunikationsunternehmen beantwortet.






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