BKA zur angeblichen Datenweitergabe durch Telekom
2. April 2009 | Beitrag von admin geschrieben |
Das Bundeskriminalamt gabt so eben eine Pressemitteilung raus, wo sie erklären, das keine Kundendaten der Deutschen Telekom zur Rasterfahndung verwendet wurden. Das BKA weist die Darstellung zurück, da sie nicht den Tatsachen entspricht.
BKA stellt richtig:
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde nur Daten zur Abwehr von Gefahren aus öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erhoben, dazu gehörten die Bereiche Kernenergie, Gefahrgutlizenzen, Fluglizenzen und Flughäfen. Die Daten bezogen sich nur auf Beschäftigte dieser Stellen, die mit sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder gefährlichen Stoffen sowie Gütern in Kontakt kommen konnten.
“Ziel der Maßnahme, in die auch die Deutsche Telekom AG einbezogen wurde, war vor dem Hintergrund der angespannten Sicherheitslage insbesondere der Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Ausgangspunkt der Erhebung war die Annahme, dass sich in Deutschland weitere Personen islamistisch-extremistischer Gesinnung aufhalten, die Anschläge planen, vorbereiten und durchführen. Bei der Deutschen Telekom AG angefragt waren seinerzeit weder Bestands- oder Verbindungsdaten noch Kundendaten anderer Art, sondern ausgewählte Daten von Mitarbeitern und innerhalb des Konzerns zugangsberechtigten Dritten. Die Deutsche Telekom AG war im Übrigen gebeten worden, nur Daten von Mitarbeitern zu übermitteln, die vom BKA mitgeteilte Kriterien erfüllten.” Quelle Pressemitteilung BKA
Weiter versichert das BKA in der Pressemitteilung, das es nicht zu einem Datenabgleich zwischen ihnen und der Deutschen Telekom gekommen sei.
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